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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 über das wichtige Projekt "Seniorenwohnen im Forsthausareal" entschieden.

 

Seniorenwohnen im Forsthausareal

Lichtenwald benötigt "Betreutes Wohnen für Senioren"

 

Der Bedarf für ein Seniorenwohnen und ein Pflegeheim in Lichtenwald ist seit langem gegeben. Hierüber sind sich alle Fraktionen im Gemeinderat einig.

 

Um eine solche Einrichtung zu ermöglichen, wurde im Jahr 2017 ein neuer Bebauungsplan für das Forsthausareal in Thomashardt verabschiedet und 2018 wurde das Gelände von der Gemeindeverwaltung an die WfS-Gruppe aus Neckarsulm verkauft.

 

Die Einwilligung des Gemeinderates zum Verkauf des Bauplatzes vom 25.07.2017 war an die Bedingungen geknüpft, dass auf dem Gelände ein vollwertiges Pflegeheim mit 30 Plätzen und 4 barrierefreien Wohnungen im Staffelgeschoss sowie drei Mehrfamilienhäuser mit 13 barrierefreien Wohnungen für betreutes Wohnen errichtet werden. Zielgruppe sollten Senioren sowie behinderte und pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen mit Angehörigen sein.

 

Eine solche Einrichtung hebt sich deutlich von der Umgebungsbebauung ab und bedeutet für die Anlieger eine besondere Belastung. Deshalb hat sich der Gemeinderat diese Entscheidung nicht leicht gemacht, sich aber nach langer Abwägung wegen fehlender Alternativen und aufgrund der Sozialbindung dafür entschieden.

 

Die ersten Entwürfe für das Bauvorhaben, welche die WfS-Gruppe im Jahr 2017 vorstellte, stießen allgemein auf Zustimmung und auch die Interessen der Anlieger wurden, soweit möglich, berücksichtigt.

 

Erster Bauantrag entsprach nicht dem vorgestellten Konzept und verstieß gegen den Bebauungsplan

 

Umso mehr war der Gemeinderat über den im Juni 2019 von dem Investor eingereichten Bauantrag überrascht, da dieser sehr stark vom ursprünglichen Konzept abgewichen ist. Neben dem Pflegeheim waren nun ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen und einem Reiheneckhaus sowie 3 Reihenhäuser geplant. Ferner kam es zu Überschreitungen der zulässigen Gebäudehöhen. Die Gemeindeverwaltung schlug trotzdem vor, diesem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen (mit Ausnahme der Überschreitung der Gebäudehöhen); dies lehnte der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 08.07.2019 jedoch ab.

 

Der Investor war somit gezwungen, seine Planung zu überarbeiten. Im September 2019 wurde nun ein neuer Bauantrag eingereicht, der das Pflegeheim und zwei Mehrfamilienhäuser umfasste. Dieser Antrag stand am 24.09.2019 im Gemeinderat zur Abstimmung.

 

Unzureichende Information des Gemeinderates durch Gemeindeverwaltung und Investor

 

Der hierzu von der Gemeindeverwaltung erstellten Sitzungsvorlage von nur 4 Sätzen (!) waren zahlreiche Baupläne beigefügt. Dies erschien uns bei der Bedeutung dieses Projektes nicht ausreichend. Wir vermissten vor allem eine Beschreibung des baulichen und betrieblichen Konzeptes sowie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Parameter (Abstände, Höhen usw.) mit dem Bebauungsplan. Obwohl vorab um entsprechende Nachbesserung gebeten wurde, kam die Gemeindeverwaltung dieser Bitte nicht nach.

 

Keine Zweckbindung für "Betreutes Wohnen für Senioren" vereinbart

 

Zu erheblichen Irritationen kam es dann bei der Gemeinderatsitzung, als sich durch Nachfragen von Gemeinderäten herausstellte, dass für die Wohnungen auf dem Pflegeheim und in den Mehrfamilienhäusern im Kaufvertrag keine Zweckbindung für betreutes Wohnen bzw. die Zielgruppen Senioren sowie behinderte und pflegebedürftige Menschen vereinbart wurde. Die Wohnungen können vielmehr auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten und an jedermann verkauft oder vermietet werden. Dies widerspricht eindeutig dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2017.

 

Zu wenig Parkplätze und keine Sicherung des Baumbestandes

 

Für nicht ausreichend halten wir die Anzahl der Parkplätze, so sind für die Angestellten des Pflegeheimes und Besucher überhaupt keine Parkplätze vorgesehen. Die Parksituation an der Hauptstraße und den Seitenstraßen wird sich deshalb deutlich verschlechtern. Dem Vorschlag aus dem Gemeinderat, die Tiefgarage zu erweitern, folgte der Investor nicht.

 

Ebenso vermissen wir eine verbindliche Vereinbarung zum Erhalt des alten Baumbestandes auf dem Forsthausareal. Wir kritisieren auch, dass dem Gemeinderat die Einwendungen der Anlieger von der Gemeindeverwaltung nicht vorgelegt wurden.

 

Gemeinderat verweigert das Einvernehmen

 

Laut Bürgermeister entspricht der vorliegende Bauantrag dem Bebauungsplan und die Gemeinde „muss“ deshalb das Einvernehmen erteilen. Wegen der dargelegten Kritikpunkte folgte der Gemeinderat jedoch nicht der Empfehlung der Gemeindeverwaltung und verweigerte erneut das Einvernehmen. Die LBL-Fraktion stimmte in diesem Punkt uneinheitlich ab, einige stimmten dem Bauantrag zu, andere enthielten sich der Stimme.

 

Die LBL-Faktion ist sich einig, dass Lichtenwald ein Pflegeheim und Wohnungen für betreutes Wohnen benötigt. Wir beanstanden jedoch, dass es von der Gemeindeverwaltung versäumt wurde, diese Sozialbindung vertraglich festzuschreiben; vielmehr können die Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. Wir fordern die Gemeindeverwaltung auf, beim Landratsamt darauf hinzuwirken, dass eine Baugenehmigung mit Auflagen hinsichtlich der Parkplätze und dem Erhalt des Baumbestandes verbunden wird.

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